Hinterbliebenen-Rente
und Beantragung
So stellen Sie den Antrag zur Hinterbliebenrente
Zuerst wird sofort durch uns der Antrag auf eine Überbrückungszahlung
für drei Monate gestellt. Dies wird Ihnen zur Vorlage bei der
städtischen Rentenstelle von uns bestätigt. Diese Zahlung
(Vorschußzahlung, die nicht rückzahlbar ist) ist zur Überbrückung
der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwe/r-Rente
notwendig ist. Danach nehmen Sie bitte mit dem zuständigen Rentenamt
Kontakt auf. Die eigentliche Rentenumstellung geht ausschließlich
über das Rentenamt.
Für die Antragstellung der Hinterbliebenenrente (spätestens
nach 20 Tagen) brauchen Sie die folgenden Unterlagen:
Bei Witwen- und Witwer-Renten ohne Rentenbezug:
• Familienstammbuch und Sterbeurkunde Einen gültigen Personalausweis
oder Pass
• Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragstellers
• Sämtliche Versicherungsunterlagen der/des Verstorbenen
• Letzter eigener Rentenanpassungsbescheid des Rentenantragstellers
(Versicherungsrente aus der Rentenversicherung, Pensionen aus Beamtenversorgung,
Versichertenrente aus der Knappschaft)
• Bei Berufstätigkeit letzte Gehaltsbescheinigung des Antragstellers
(Erwerbsbezüge/ Beamtenbezüge)
• Letzter Rentenbescheid aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
(Versorgungswerk kammerfähiger freier Berufe, Apotheker)
• Flüchtlingsausweise (Verstorbene/ Verstorbener und Antragsteller)
• Geburtsurkunde der Kinder bei Jahrgängen ab 1921, sofern
die Erziehungszeiten noch nicht aktenkundig sind.